Momme Mannüberbord
10.03.2009, 13:40
Ab 15. März: Schonzeit für Bäume und SträucherDITHMARSCHEN (pid). Sonntag, 15. März 2009 beginnt die Schonzeit für Bäume und Sträucher. Der Kreis Dithmarschen erinnert daran, dass Bäume, Knicks, Hecken und Gebüsch sowie Röhrrichtbestände von diesem Tag an nicht mehr gefällt, gerodet, auf den Stock gesetzt oder auf andere Weise beseitigt werden dürfen. Landrat Dr. Jörn Klimant: "Bis zum 30. September 2009 hat der Arten- und Brutvogelschutz absoluten Vorrang." So steht es im Landesnaturschutzgesetz. Wer dennoch sägt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Allerdings - und darauf verweist der Fachdienst Naturschutz - gibt es einige wenige Ausnahmen von dieser Regel. Sollte von einem Baum eine akute Verkehrsgefährdung etwa durch mangelnde Standfestigkeit ausgehen, kann auch in der Zeit vom 15. März bis 30. September 2009 mit einer ausdrücklichen Genehmigung gefällt werden. Die gleiche Ausnahmeregelung gilt im Kreis Dithmarschen auch im Rahmen der Durchführung eines genehmigten Bauvorhabens.Landrat Dr. Jörn Klimant empfiehlt für Ausnahmen, sich vorher mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen. Grundsätzlich gilt: "Wer sich entscheidet, einen Baum zu fällen, sollte am besten im Sommer bei der Unteren Naturschutzbehörde im Kreishaus einen entsprechenden Antrag stellen. Oft gibt es einfachere und kostengünstigere Maßnahmen, den Baum zu erhalten. Das lässt sich jedoch im Winter nicht beurteilen."Infos zum Thema Knicks und Bäume:Fachdienst Naturschutz, Hans-Arthur Paulsen, Telefon: 0481/971426, eMail: hans-arthur.paulsen@dithmarschen.deFür den Bereich der Stadt Brunsbüttel:Fachdienst Planung, Christa März, Telefon: 04852/391262, eMail: christina.maerz@stadt-brunsbuettel.de