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Vollständige Version anzeigen : Wer bezahlt Schaden in Ferienwohnung?


Der Hesse
30.06.2006, 20:14
Hallo!
Sozusagen "aus gegebenem Anlass" habe ich mal eine Frage zur Regulierung von Schäden, die man als Gast in Ferienwohnungen verursacht.
Dazu die Vorgeschichte:
Unsere Tochter (4 Jahre alt) hat es leider schon zweimal "geschafft", in einer Ferienwohnung den Glasschirm einer Stehlampe zu zerstören, indem sie dagegen gefallen ist. Einmal schon vor 2 Jahren, einmal jetzt im Mai - jeweils in völlig verschiedenen Wohnungen und Ferienorten. (Warum haben "kinderfreundliche" FeWos eigentlich grundsätzlich Stehlampen mit lose aufliegendem Glasschirm??? :( )
Laut BGB sind Kinder unter 8 Jahren ja nicht schadensersatzpflichtig, d.h. der Geschädigte hätte "Pech gehabt", es sei denn die Eltern hätten die Aufsichtspflicht verletzt. Dies dürfte kaum der Fall sein, wenn wir im selben Raum sind.
Unabhängig davon sehe ich die Sache aber so, dass wir für unsere Schäden auch aufkommen, denn andere können ja erst recht nichts dafür, wenn unsere Kinder ihnen etwas kaputt machen.
In beiden Fällen habe ich also den Vermietern die Übernahme des Schadens angeboten. Im ersten Fall haben wir nie mehr etwas davon gehört, im zweiten Fall allerdings per Post eine Rechnung von 111.- Euro für eine neue Lampe bekommen, die wir auch bezahlt haben.
Für den Vermieter war das Thema damit erledigt; so soll es ja auch sein.
Aber jetzt kommt´s:
Den Schaden haben wir daraufhin der Haftpflicht gemeldet (welche in unserem Fall übrigens ausdrücklich Schäden von Kindern unter 8 Jahren mit übernimmt). Die hat die Regulierung trotzdem abgelehnt. Und zwar mit der Begründung, Schäden an gemietetem Mobilar würde nicht übernommen.
Jetzt meine Fragen, vielleicht auch an die Vermieter hier unter den Lesern:
- Wie ist den in der Regel die Verfahrensweise bei solchen "teuren" Schäden?
Hatten wir beim ersten mal Glück mit einem besonders kulanten Vermieter oder beim zweiten mal Pech mit einem "Geizkragen"?
- Haben vielleicht sogar die Vermieter üblicherweise eine Versicherung für solche von Gästen verursachten Schäden? Das wäre ja eine Erklärung dafür, warum die eigene Haftpflicht hier nicht einspringt.
Es geht hier, wie gesagt, nicht um ein zerbrochenes Saftglas. Das ist uns auch schon passiert - wir haben einfach zwei neue 4er-Sets gekauft und in den Schrank gestellt und der Vermieter hatte damit sogar mehr einheitliche Saftgläser, als vorher - vor allem solche, die vorher keine Senfgläser waren... :) Ist ja gar kein Thema für uns.
Es geht hier um die etwas kostspieligeren Schäden, die ja gerade mit Kindern leider auch bei größter Vorsicht passieren können.
Gruß
Stefan
PS für die Administratoren:
Bitte diesen Beitrag in die richtige Rubrik verschieben, falls es hier fehl am Platze ist. Danke.

manu
30.06.2006, 20:17
Moin Hesse,
es ist ok, passt hierher....wünsche dir qualifizierte Antworten! :)

kk
30.06.2006, 20:28
Den Schaden haben wir daraufhin der Haftpflicht gemeldet (welche in unserem Fall übrigens ausdrücklich Schäden von Kindern unter 8 Jahren mit übernimmt). Die hat die Regulierung trotzdem abgelehnt. Und zwar mit der Begründung, Schäden an gemietetem Mobilar würde nicht übernommen.
Ich denke mal, da ist die Versicherung im Recht, Schäden am eigenen Hausrat übernimmt sie ja auch nicht und durch die Miete ist man ja (vorübergehend) Besitzer des Objektes - wäre evtl. eher eine Sache für die Hausratsversicherung.
Zum Vergleich, den Schaden am eigenen Auto übernimmt ja auch nicht die Haftpflicht-, sondern die Kaskoversicherung.

Haben vielleicht sogar die Vermieter üblicherweise eine Versicherung für solche von Gästen verursachten Schäden?
Ich würde solche Schäden, bzw. Verschleiß, oder auch die Versicherung dagegen in den Mietpreis mit einkalkulieren. Versicherungen dürften wahnsinnig teuer sein, allerdings muss der Vermieter doch schon einkalkulieren, dass er das Mobilar und Inventar einer FeWo regelmässig erneuern muss und dies bei seiner Preisgestaltung berücksichtigen.

megane
30.06.2006, 20:57
Moin Moin,

@ Der Hesse

wie würdest Du verfahren, wenn es Deine Fewo wäre und ein Gast hätte Dein Inventar beschädigt?
Generell ist es doch so, dass ich in einer Fewo für die Schäden während meiner Mietzeit aufkommen muß, welche ich verursacht habe. Verschleiß liegt ja in diesem Fall eigentlich nicht vor.
Der Lampenschirm ist ja durch den Mieter bzw. Familienmitglieder des Mieters zu Bruch gegangen. -Ich hoffe, der Tochter ist dabei nichts passiert.-
Alles andere kann man mit Geld "bereinigen!"

Ich bin in oben genannten Fall der Meinung, dass Du den Schaden wohl tragen wirst, da Du aus meiner Sicht schadenersatzpflichtig bist. Komisch nur, das Deine Haftpflichversicherung abwinkt, was ich auch nicht so ganz verstehen kann. Eigentlich muß die Haftpflichtversicherung dafür aufkommen, dafür ist sie ja gedacht.

Gruß
megane

Heinrichsdino
30.06.2006, 21:00
Ich habe 2003 beim Amrumurlaub die Tür des gemieteten Ferienhauses zugezogen, obwohl der Schlüssel von innen steckte. Alle Versuche, die Tür durch eine Fachkraft öffnen zu lassen, schlugen fehl. Das Schloß mußte aufgebohrt und durch ein neues ersetzt werden. Schadenshöhe 180 €.
Ich hab die Rechnung bezahlt und zu Hause meiner Versicherung vorgelegt. Der Schaden war über die abgeschlossene Haftpflichtversicherung abgedeckt und die bezahlte und vorgelegte Rechnung wurde umgehend ersetzt ( HUK, öffentlicher Dienst )

Der Hesse
01.07.2006, 10:04
Ich bin in oben genannten Fall der Meinung, dass Du den Schaden wohl tragen wirst, da Du aus meiner Sicht schadenersatzpflichtig bist.
Das stimmt nicht!
Ein Kind unter 7 Jahren ist nicht schadensersatzpflichtig. (§ 828 Abs. 1 BGB)
Die Führungs- oder Aufsichtsperson (= Eltern) ist auch nicht schadensersatzpflichtig, wenn sie der Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei ordentlicher Aufsicht passiert wäre. (§832 BGB)
Wenn wir uns also geweigert hätten zu bezahlen, wären wir im Recht gewesen.
Ich habe aber - wie oben geschrieben - ja freiwillig (und ohne Forderung des Vermieters) angeboten, die Lampe zu ersetzen und diese auch bezahlt. Der Vermieter hat also schon längst sein Geld.
Es ging nur noch darum, uns das Geld von der Haftpflicht erstatten zu lassen.
Und mich interessiert mal, ob man bei so einem "Angebot" an den Vermieter üblicherweise eher eine Rechnung erwarten kann, oder nicht, da wir ja jetzt schon beides erlebt haben. Unabhängig davon würde ich es das nächste mal wieder genauso anbieten, das ist für mich irgendwie selbstverständlich.
Das Schloß mußte aufgebohrt und durch ein neues ersetzt werden. Schadenshöhe 180 €.
Ich hab die Rechnung bezahlt und zu Hause meiner Versicherung vorgelegt. Der Schaden war über die abgeschlossene Haftpflichtversicherung abgedeckt...
Das wäre bei uns auch so gewesen. Schäden an der Wohnung selbst, werden auch von unserer Haftpflicht übernommen, nur halt kein Mobilar in der Wohnung.
Gruß
Stefan

blue
01.07.2006, 10:09
Wie ist denn z.B. die Lage wenn mir ein Fahrrad, welches ich im Fahrradverleih gemietet habe, gestohlen wird oder ich einen Unfall damit habe ?

Moni
01.07.2006, 10:56
Unabhängig davon würde ich es das nächste mal wieder genauso anbieten, das ist für mich irgendwie selbstverständlich.
Schön, dass du so denkst. Sonst müßte man sich als Vermieter schon überlegen, ob man noch Familien mit Kindern unter sieben Jahren als Mieter nimmt. Das gibt es auch anders! Als Vermieter erlebt man so einiges.
Für mich wäre es auch selbstverständlich, entstandenen Schaden zu bezahlen.

blue
01.07.2006, 12:15
Für mich wäre es auch selbstverständlich, entstandenen Schaden zu bezahlen.

Das Problem muss ja nicht der Wille sein, es kann ja durchaus so sein, dass die Schadenshöhe das Portokassenniveau überschreitet.

Bei einem Bekannten hat ein Kind einen Wasserschlauch über einen 400V Sicherungsverteiler gehalten,
der daraufhin heftig mit Funkenflug reagierte. Sagen wir mal da war nix mehr übrig von dem Kasten!

Der Schaden ging in die Tausende... und die Versicherung zahl nicht, da das Kind erst 6 Jahre war...

Moni
01.07.2006, 12:46
@ blue,
ich glaube du kommst vom Thema ab.
Es geht hier um Schäden in einer Ferienwohnung die vom Mieter verursacht werden.

blue
01.07.2006, 12:53
liebe Moni,
hat eine Ferienwohnung keinen Sicherungskasten ?

Strandperle
01.07.2006, 12:53
Auch mein 7-jähriger Sohn hat einen Glaslampenschirm zerbrochen. Die Versicherung übernimmt den Schaden nicht und auch ich bin nicht schadensersatzpflichtig, da ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe.
Das heißt, der Geschädigte würde auf seinem Schaden sitzen bleiben, was man ja nicht unbedingt möchte ;)

Hätte ICH die Lampe zerbrochen würde die Versicherung anstandslos zahlen....

Also alles eine Frage de Schadensformulierung ?????????

Jasi2006
02.07.2006, 07:48
Hallo,

also bei unseren Fahrradverleih ist es so, wenn man sich ein Fahrrad mietet was gestohlen wird, dann übernehmen wir den Schaden. Allerdings passiert das in Büsum kaum oder gar nicht.
So und jetzt noch zum anderen Thema, wegen der 4 jährigen Tochter. Normalerweise (ist zumindestens bei uns so) würden die Eltern das der Haftpflichtversicherung zahlen. Auch wenn es eine 4 jährige ist, zahlen die eigentlich immer. Wir haben bis jetzt nie Probleme damit gehabt.
Lieben Gruß aus Büsum

Seerobbe
02.07.2006, 08:34
@der Hesse,

leider ist es wirklich so das die Haftpflichtversicherung dafür nicht auf kommt, weil wie du schon geschrieben hast ein Mietobjekt( in dem Fall egal ob Fewo oder eigentliche Hauptmietwohnung) nicht dazu zählt (die Haftpflicht übernimmt nur Schäden an dritte, in dem Fall ist es aber so das das Mietobjekt rein rechtliche gesehen Deine Wohnung ist da du sie ja gemietet hast. Es kam ja somit zu einem Mietvertrag!!).
Und für Schäden in der eigenen Wohnung kommt eben niemand auf( hab mich da gestern mit einem Freund von uns darüber unterhalten der sowas Tag täglich macht).
Du hast nur eine Change, wenn du eine Glasversicherung hast. Die übernimmt auch dann Schäden wenn sie in der eigenen Wohnung auftreten( wie z.b bei dem Bruch vom Cerankochfeld, oder bei einem Spiegel oder Lampe, allerdings nicht bei Trinkgläsern).
Solltest du so eine Versicherung haben dann kannst du den Schaden dort selbstverständlich melden und die bezahlen den dann auch, ansonsten wirst du auf dem Schaden sitzen bleiben und den Betrag eben bezahlen müssen.

Wie gesagt eine Haftpflicht bezahlt nur Schäden die du bei dritten( z.b dein Sohn spielt Fußball und zerdeppert dabei die Fensterscheide deines Nachbarns) anrichtest. Wenn du z.b dein Auto zu Schrott fährst übernimmt das ja auch nicht die Autohaftpflicht, allerdings aber den Schaden am anderen Auto.....

Das gleiche gilt auch wenn du z.b von deinem Nachbarn die Bohrmaschine leihst und sie geht bei dir zu Hause kaputt, da bezahlt die Haftpflicht nämlich auch nicht( da du sie in deiner Wohung hattest!!).Wenn die Bohrmaschine aber bei deinem Nachbarn zu Hause durch dich kaputt geht dann bezahlt sie den Schaden, weil du ihn bei Dritten ( auch wenn die Bohrmaschine Eigentum vom Nachbarn ist, du hast sie aber bei ihm benutzt und du hast sie z.b kaputt gemacht) angerichtet hast.....Ist nicht ganz ohne die rechtliche Seite, aber so ist das eben mit den Versicherungen....

Auch die Hausratversicherung übernimmt diesen Schaden nicht. Die ganz normale Hausratversicherung übernimmt nur dann Schäden an deinem Eigentum wenn z.b durch einen Einbruch,Diebstahl, Vandalismus, oder durch "höhere Gewalt" wie z.b bei Wassereinbruch,Feuer,Sturmschäden( z.b. ein abgebrochener Ast fliegt durch die Fensterscheibe und zerstört dabei den Fernseher), dein Eigentum kaputt ging.

Ob man da dann von "Auslegungssache" sprechen kann wage ich ernsthaft zu bezweifeln.Wenn du einen Schaden melden mußt warum auch immer, dann mußt Du der Versicherung gegenüber klar machen ob es ein Schaden ist den du an einem anderen Eigentum verursacht hast oder ob es einfach" deine Schusseligkeit" war die dazu geführt hat. Du bist in der Beweispflicht.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Gruß
Seerobbe

blue
02.07.2006, 09:43
Hallo,
also bei unseren Fahrradverleih ist es so, wenn man sich ein Fahrrad mietet was gestohlen wird, dann übernehmen wir den Schaden. Allerdings passiert das in Büsum kaum oder gar nicht.
Also habt ihr eine Versicherung für eure Fahrräder.

blue_merlin
11.07.2006, 16:55
Wenn auch spät, hier noch einmal drei Dinge aus Sicht eines Vermieters:

Wenn in unserer FeWo mal ein Glas oder eine andere Kleinigkeit kaputt geht, sehen wir darüber hinweg - ein kaputtes Glas muß im Mietpreis mit drin sein (auch wenn sich das über's Jahr summieren kann). Bei größeren Dingen sprechen wir mit den Mietern wie wir uns einigen können, Probleme gab es noch nie. :top:

Anfang des Jahres hatten wir (von einem 4 jährigen Jungen) einen zerstörten Beistelltisch im Wohnzimmer und eine zerschmetterte Nachttischlampe im Schlafzimmer. Eltern reichten die Quittungen bei ihrer Hapftpflicht ein und nach 7 Tagen hatten wir einen V-Scheck. Ich bin mir nicht mehr 100% sicher, meine aber es war die HUK. :top:

Das mit der Aufsichtspflicht ist auch so eine Sache - Wenn Kind das Sofa oder Bett als Trampolin benutzt - Eltern sitzen nichtssagend daneben - lassen das Kind gewähren und es geht dabei was kaputt - Aufsichtspflicht nicht verletzt, Eltern waren ja dabei? :(

Moni
11.07.2006, 17:13
@ blue merlin,
du sprichst mir aus der Seele:smile:
Es gibt aber auch Mieter die Zerstören etwas (wer auch immer) und machen sich klammheimlich aus dem Staub.:flop: Nach dem Motto, hoffentlich merkt sie nichts.
Andere wiederum möchten sogar eine defekte Glühbirne ersetzen, was die Gäste ja nun wirklich nicht müssen.

Der Hesse
11.07.2006, 20:21
Anfang des Jahres hatten wir (von einem 4 jährigen Jungen) einen zerstörten Beistelltisch im Wohnzimmer und eine zerschmetterte Nachttischlampe im Schlafzimmer. Eltern reichten die Quittungen bei ihrer Hapftpflicht ein und nach 7 Tagen hatten wir einen V-Scheck. Ich bin mir nicht mehr 100% sicher, meine aber es war die HUK. :top:
Dazu nochmal von mir eine Ergänzung:
Inzwischen bin ich, was Haftpflichtversicherungen angeht, etwas schlauer.
Es kommt im Einzelfall darauf an, welche Leistungen durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Es gibt auf jeden Fall welche, die auch beschädigtes Mobilar in Mietwohnungen übernehmen. Unsere übernimmt dafür, wie oben schon erwähnt, normalerweise auch die Schäden unserer Kinder unter 7 Jahren.
Ideal wäre also natürlich eine Versicherung, die beides übernimmt. (Gibt´s bestimmt auch.)
Als Fazit/Ratschlag für solche Fälle kann ich also nur jedem empfehlen, sich die Leistungen der eigenen Haftpflicht im Schadensfall vorher genau anzusehen und ggfs. die Versicherung entsprechend zu wechseln.
Wer selbst Kind(er) hat weiß nämlich, dass auch bei bester Aufsicht und ohne "Trampolin springen" der Kinder auf den Möbeln ein Schaden leider niemals völlig zu vermeiden ist. Eine entsprechende Versicherung hilft, den zwangsläufig damit verbundenen Ärger in Grenzen zu halten.
---
@ blue_merlin:
Bei unserem Lampenschaden lief es (in Stichworten) so:
Lampe kaputt - Vermieter hat neue gekauft - Elektrogeschäft hat die Rechnung direkt an uns nach hause geschickt - wir haben direkt dem Elektrogeschäft überwiesen - Vermieter hat also keinen weiteren Ärger (außer dem Aufwand, eine neue Lampe besorgen zu müssen) - wir haben die Rechnung dann der Haftpflicht eingereicht - diese hat uns das Geld nicht erstattet :mad: - Vermieter (und Elektrogeschäft) haben davon nichts mitgekriegt und also auch damit keinen Ärger.
Ich denke mal, an dieser Regelung ist aus "Vermietersicht" auch nichts einzuwenden.
Gruß
Stefan

blue_merlin
11.07.2006, 21:05
@ Der Hesse und alle Anderen
Jeder Vermieter will natürlich sein Geld und größere Schäden ersetzt haben. Einem guten Vermieter ist es aber nicht egal, ob der Mieter es aus eigener Tasche zahlen muß oder die Versicherung den Schaden erstattet.

Was bei Kindern alles kaputt gehen kann wissen wir wohl alle - wir waren ja selbst mal welche ;) Es sollte im Interesse beider Seiten liegen einen Schaden zufriedenstellend abzuwickeln.

Ein Hinweis noch zu merkwürdigen Interpretationen der Versicherungen: Die "Mietsache" Ferienwohnung ist aus meiner Sicht nicht mit einer "Mietsache" Wohnung zu Hause zu vergleichen. In der Regel miete ich zu Hause nur die Wohnung, der gesamte Inhalt gehört jedoch mir - also keine Zahlung der Versicherung bei "Eigenzerstörung" durch die Kinder. Im Urlaub miete ich eine FeWo / Haus inklusive Inhalt, bin also nicht Eigentümer des Inhaltes und wenn meine Kinder etwas beschädigen - habe ich genau hierfür eine Haftpflichtversicherung. :(
Ich würde mir die Versicherungsbedingungen noch einmal genau durchlesen und mich im Zweifelsfall an eine Verbraucherschutz Organisation wenden.

hein
16.07.2006, 17:03
Moin,Moin!

Ich mein(t)e,das der Mieter für Schäden am Mietobjekt gerade zu stehen hat,egal Wer den Schaden verursachte.
Wie soll der Vermieter denn auch nachvollziehen,ob wirklich ein Kind die Sache beschädigte.
Ansonsten könnte er auch die komplette Einrichtung beschädigen und sagen,dass es das Kind war !?

Gruß
hein

wapi
16.07.2006, 19:02
Ja, ja, die Versicherungen. Schließt man nicht gerade WEIL man kleine Kinder hat eine Haftpflichtversicherung ab? Leider gibt es für das versicherte Risiko nicht mehr wie früher weitgehend einheitliche Regeln. Das kennt man ja schon vom Kfz. Die reinen Frauenversicherungen z.B. zahlen nicht, wenn Frau sich nach einer Feier vom Kavalier heim fahren lässt. Oder die Garagenparker sind nicht versichert, wenn man mal etwas in der Garage lagert und deshalb auf der Straße parkt. Dabei sind die Prämienvorteile gemessen am Risiko minimal. Da lohnt ein gründlicher Vergleich. So ist es auch bei der Haftpflichtversicherung.

Ich habe z.B für meine beiden Ferienwohnungen extra eine Inhaltsversicherung abgeschlossen. Für den Fall, dass Eigentum meiner Gäste zu Schaden kommt. Viele Vermieter bedenken nämlich nicht, dass die Feuer-, Sturm, Leitungswasser, Hausrat- und Haftpflichtversicherung des Vermieters Schäden an in vermietete Wohnungen eingebrachte Sachen nicht deckt. Das ganze kostet mich schlappe 37 Euro im Jahr und ich kann ruhig schlafen!

spektakler
16.07.2006, 20:13
Alos jetzt muss ich hier auch mal meinen Senf dazu geben:

1) Es gibt keine Versicherungsgsellschaft die alle Risiken die im täglichen Leben passieren absichert. :flop:

2) Es gibt niemanden, der den notwendigen Beitrag für eine solche Versicherung bezahlen würde. :flop:

3) Es macht trotzdem Sinn sich beim Abschluss einer Versicherung zu überlegen, ob ich zu einem Direktversicherer (günstige Beiträge - keine Beratung) oder zu einem Servicevrsicherer (etwas teuer, aber Hilfestellungen im Schadensafall) gehe. ;)

4) Die Versicherungssituation ist heute tatsächlich derart komplex, dass man ohne fachkundige und vertrauensvolle Hilfe nicht mehr durchblickt. :confused:

5) Jeder der einen Schaden an gemieteten Gegenständen verursacht rechtlich einen Eigenschaden. Somit ist die Haftpflicht aussen vor. Diese übernimmt nur Schäden gegenüber Dritten. Wenn Kinder zuhause einen Lampenschirm kaputt machen, übernimmt dass auch keine Versicherung - auch nicht die Glasversicherung, da es sich hier um eine Hohlkörper handelt, der nicht bedingungsgemäßer Bestandteil der Glasversicherung ist. :mad:

6) Es gibt immer wieder Situationen, in der ein Versicherungsagent einen Schaden reguliert, der normalerweise nicht reguliert werden dürfte - wie und warum auch immer. Evtl. aus Kulanz - es besteht hier zu aber keine allgemeingültige Rechtsgrundlage. :o

7) Etwas in einer Ferienwohnung zu beschädigen und dann ohnen ein Wort zu verschwinden finde ich das allerletzte. Irgendwann, wenn so etwas überhand nimmt werden wir beim Bezug eine FeWo nocht ein Paar hundert € Kaution bezahlen müssen und eine Bezug- und AbreiseInventur über uns ergehen lassen. :flop:

Soviel trockenes aus der Versicherungswirtschaft zum Wochende.

Im übrigen freue ich micht schon wieder tierisch in ein paar Wochen in SPO in einer Ferienwohnung die schönsten Tage des Jahres verbringen zu dürfen. :eek:

Gruss vom sonningen Rand der Schwäbischen Alb.

spektakler

Rossi
17.07.2006, 08:35
Das stimmt nicht!
Ein Kind unter 7 Jahren ist nicht schadensersatzpflichtig. (§ 828 Abs. 1 BGB)
Die Führungs- oder Aufsichtsperson (= Eltern) ist auch nicht schadensersatzpflichtig, wenn sie der Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei ordentlicher Aufsicht passiert wäre. (§832 BGB)
Wenn wir uns also geweigert hätten zu bezahlen, wären wir im Recht gewesen.

Hallo Hesse,

ganz so einfach ist es nicht. ;) Was Du ansprichst, ist der sog. gesetzliche Schadenersatz. Abgesehen davon, dass durchaus zu diskutieren wäre, ab welchem Zerstörungsgrad der Wohnung die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht mehr genügen;) , gilt hier eher der vertragliche Schadenersatz. Als Mieter einer Mietsache hast Du einen Mietvertrag abgeschlossen. Hier steht regelmäßig drin, daß Du die schadenfreie Rückgabe der Mietsache schuldest. Sind nicht verschleißbedingte Schäden an der Mietsache aufgetreten, so ist es völlig egal, wer diese Schäden verursacht hat. Du kannst dann eine Deiner Vertragspflichten, nämlich die mängelfreie Rückgabe der Mietsache, nicht mehr erfüllen und bist insofern zu Schadenersatz verpflichtet.

Bei mir hat übrigens noch kein Mieter eine Rechnung bekommen, obwohl es schon einige größere Schäden gab. Wenn natürlich jemand den Schaden schon mit dem Gesetzbuch unter dem Arm beichtet, könnte es durchaus sein, dass mein Ehrgeiz geweckt wird...

Gruß Rossi

Der Hesse
17.07.2006, 16:11
Als Mieter einer Mietsache hast Du einen Mietvertrag abgeschlossen. Hier steht regelmäßig drin, daß Du die schadenfreie Rückgabe der Mietsache schuldest.
Das stimmt so nicht immer.
Fast immer haben wir einen Mietvertrag ohne derartige Klauseln unterschrieben, häufig sogar eine formlos und frei formulierte Buchungsbestätigung ohne jegliche Klauseln erhalten. Meiner Erfahrung nach wird in den Mietverträgen ganz oft nur Höhe der Anzahlung, An-/Abreisezeit und Stornierungskosten vertraglich festgehalten.
Vielmehr war es dann regelmäßig so, dass dann erst in der Ferienwohnung selbst ein Ordner mit Informationen/Hausordnung/Verhaltensregeln, etc. auslag, aus dem dann die Verpflichtung zum Schadensersatz hervorging.
Damit dürfte im Zweifelsfall bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Vermieter nicht unbedingt (wenn überhaupt) durchkommen. Wobei natürlich (wie oben schon erwähnt) zu klären wäre, ob es überhaupt die Kinder waren, die den Schaden verursacht haben, ob die Aufsichtspflicht wirklich nicht verletzt wurde, ob man es überhaupt als "Aufsichtspflicht" bezeichnen kann, wenn die Eltern ihren Kindern das Trampolinspringen auf den Möbeln gestatten, usw. usw... Ersparen wir uns weitere Ausführungen.
Die einzigen, die sich hier die Hände reiben dürften, sind wohl Rechtsschutzversicherungen, Anwälte und Jurastudenten, die hier wieder reichlich Material zur Vorbereitung auf das nächste Staatsexamen finden würden.
---
Mir scheint, die ganze Sache ist für Vermieter eine Gratwanderung zwischen absoluter rechtlicher Absicherung auf der einen Seite und "Spaß verderben"/"Gäste vergraulen" auf der anderen.
Hier ist mal wieder (wie so oft im Leben) Vernunft auf beiden Seiten gefragt.
Keiner -weder Vermieter noch Mieter - dürfte ein Interesse daran haben, bei Buchung einer Ferienwohnung ein 95-seitiges Pamphlet über sämtliche rechtlichen Gegebenheiten auszuhändigen/unterschreiben zu müssen und anschließend gleich als erstes mal eine deftige Kaution zu kassieren/zu bezahlen.
---
Leider zeigt die Diskussion, die ich da entfacht habe deutlich, dass die optimale Lösung in dieser Hinsicht wohl nicht möglich ist.
Auch wenn 99,9 Prozent aller Vermieter/Mieter mit diesem Problem vernünftig umgehen und sich gütlich einigen können, wird es immer Ausreißer auf der einen, wie auch anderen Seite geben, die mit ihrem Verhalten letztendlich alle schädigen. Auch die Unbeteiligten nämlich, die in Zukunft unter den Konsequenzen zu leiden haben.
---
Trotzdem nochmal Danke für eure zahlreichen Beiträge zum Thema.
Ich bin jetzt auf jeden Fall schlauer als vorher, und kann das bisher in dieser Hinsicht erlebte jetzt einigermaßen einordnen.
Ich hoffe nur für uns (und natürlich auch unsere zukünftigen Vermieter :D ), dass wir das Thema nicht nochmal in der Praxis ausprobieren müssen.
Gruß
Stefan

megane
17.07.2006, 16:32
Moin Moin,

ich bin nach wie vor der Meinung, wenn ich einen Schaden in einer Fewo anrichte, muß ich auch dafür gerade stehen.
Sicher (sollte eingentlich nicht sicher sein) kommt es vor, dass sich Mieter aus dem Staub machen nach dem Motto,- hat ja keiner gesehen. Aber gerade diese Leute verderben so manchem Vermieter das Interesse an der Vermietung oder vermieten nur an einen bekannten Personenkreis. Man soll doch als Mieter froh sein, dass es noch genügend Vermieter gibt, welche schöne Fewos oder auch Häuser vermieten. Es ist doch als Mieter schön, wenn man eine tolle Fewo oder Haus mieten kann und diese der Sache entsprechend korrekt behandelt, werden Mieter und Vermieter gern wieder " ins Geschäft" kommen und das vielleicht über Jahre!
Wollen wir hoffen, dass die Sache mit der Kaution, wie von -Büsumfan- angesprochen nicht so schnell die Runde macht.

Gruß
megane

Rossi
17.07.2006, 18:42
Als Mieter einer Mietsache hast Du einen Mietvertrag abgeschlossen. Hier steht regelmäßig drin, daß Du die schadenfreie Rückgabe der Mietsache schuldest.
Das stimmt so nicht immer.
Fast immer haben wir einen Mietvertrag ohne derartige Klauseln unterschrieben, häufig sogar eine formlos und frei formulierte Buchungsbestätigung ohne jegliche Klauseln erhalten. Meiner Erfahrung nach wird in den Mietverträgen ganz oft nur Höhe der Anzahlung, An-/Abreisezeit und Stornierungskosten vertraglich festgehalten.
Vielmehr war es dann regelmäßig so, dass dann erst in der Ferienwohnung selbst ein Ordner mit Informationen/Hausordnung/Verhaltensregeln, etc. auslag, aus dem dann die Verpflichtung zum Schadensersatz hervorging.
Damit dürfte im Zweifelsfall bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Vermieter nicht unbedingt (wenn überhaupt) durchkommen.
Der Vermieter kommt hiermit zu 120% durch. :)
Weil es gar nicht erforderlich ist, die schadenfreie Rückgabe der Mietsache explizit auszuformulieren. In dem Moment, wo Du etwas unterschreibst, wo auch nur sinngemäß "Mietvertrag" drübersteht, unterschreibst Du automatisch die §§ 556-580 BGB mit. Hiernach hat der Mieter die Verschlechterung zu vertreten, die durch einen nicht vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache eingetreten ist. D.h. eine dunkle Einfärbung am Lampenschirm durch die Hitzeentwicklung z.B. wäre normaler Verschleiß und damit OK. Eine durch äußere Gewalteinwirkung ganze oder teilweise Zerstörung der Lampe fällt üblicherweise nicht unter den vertragsgemäßen Gebrauch...;)

Aber wie gesagt, ich handhabe das anders. Schließlich bezahlen die Gäste gerade im Sommer ja auch nicht gerade wenig für ihren Urlaub. Und so lange die mir nicht gerade die Bude abreißen oder mutwillig Dinge zerstören, zählt dass für mich persönlich zum normalen Verschleiß dazu. Allerdings: Gerade, wenn man auch an Familien mit Kindern vermietet, sollte natürlich nicht die wertvolle Ming-Vase auf der Anrichte stehen...

Gruß Rossi

Der Hesse
17.07.2006, 19:13
@rossi:
Ohne hier auf juristische Nebenschauplätze abdriften zu wollen, würde mich mal interessieren, wo in den §§ 556 - 580 BGB das genau steht. Ich lese da nur Ausführungen zum Thema Miete, Kündigung und Pfandrechte des Vermieters (bei nicht bezahlter Miete) aber nichts von Schadensersatzansprüchen.
Das hat nichts mit Rechthaberei meinerseits zu tun, sondern es interessiert mich wirklich mal.
Übrigens mal eine kleine Kostprobe für normal denkende Menschen:
"Soweit die Entrichtung des Mietzinses an dem Vermieter nach § 572 dem Erwerber gegenüber wirksam ist, kann der Mieter gegen die Mietzinsforderung des Erwerbers eine ihm gegen den Vermieter zustehende Forderung aufrechnen. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter die Gegenforderung erworben hat, nachdem er von dem Übergange des Eigentums Kenntnis erlangt hat oder wenn die Gegenforderung erst nach der Erlangung der Kenntnis und später als der Mietzins fällig geworden ist."
(§ 575 BGB)
Alles klar? :confused: :confused: :confused:
Vielleicht ist diese Passage das beste Argument dafür, sich mit gesundem Menschenverstand und gegenseitiger Rücksichtnahme zu einigen, anstatt sich in solchen und ähnlichen Wortlabyrinthen vor Gericht zu verirren.
Gruß
Stefan

Rossi
17.07.2006, 20:28
@rossi:
Ohne hier auf juristische Nebenschauplätze abdriften zu wollen, würde mich mal interessieren, wo in den §§ 556 - 580 BGB das genau steht. Ich lese da nur Ausführungen zum Thema Miete, Kündigung und Pfandrechte des Vermieters (bei nicht bezahlter Miete) aber nichts von Schadensersatzansprüchen.
Jup, es ist der § 538:
"Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten."
"zu vertreten" ist Juristendeutsch und heisst "haften". Aus diesem Paragrafen folgt, dass der Mieter eine Verschlechterung der Mietsache dann zu vertreten hat, wenn er sie nicht vertragsgemäß nutzt.

Eine kleine Übersicht, was vertragsgemäße Nutzung ist und was nicht, findest Du z.B. hier:
http://www.anwalt-im-netz.de/Mietrecht_A-Z/Beschadigung/beschadigung.html

Der Hesse
18.07.2006, 15:00
Jup, es ist der § 538:
Eine kleine Übersicht, was vertragsgemäße Nutzung ist und was nicht, findest Du z.B. hier:
http://www.anwalt-im-netz.de/Mietrecht_A-Z/Beschadigung/beschadigung.html
Danke!!! :top:

uschi68
13.03.2007, 08:54
Hallo,
bei uns war in der Reiserücktrittsversicherung auch eine Versicherung gegen Schäden in der FeWo dabei.Haben wir mit der Buchung bei unserem Vermieter mit abgeschlossen.Ich habe aber auch nochmal unsere Versicherungen gecheckt.Bei uns übernimmt die Hausratversicherung Schäden an gemieteten Objekten (.z.B. FeWo und Inventar)
Liebe Grüße Uschi